AGB

AGB für Veranstaltungen / Catering – KK Events & Catering

1. Vorrang

Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarungen.

Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes schriftlich bestätigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von KK Events & Cateringservice angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.

Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.

3. Lieferung/Lieferbedingungen

Die Anlieferung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebenen Lieferadresse zum vereinbartem Liefertermin, Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten Kräften einbehalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt einstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.

4. Preise , Zahlungsbedingungen , Fälligkeit und Verzug

Die Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot / Vertrag angegeben . Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt , wenn sich die dem vereinbartem Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden . Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. Wir behalten uns vor , bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Auftragsvolumens , zahlbar spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu erbitten.

Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht , das Angebot jederzeit, jedoch bis maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn , anpassen zu lassen.

5. Mängel

Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf , so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen . Unterlässt er Dies ,so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

6. Schadensersatzpflicht des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment

(Geschirr, Chaffing Dishes, Möbel etc.). Die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten / gemieteten Equipments.

Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach – und Personenschäden , im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch , ist ausgeschlossen.

Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen . Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß der Staffelung zu berechnen:

Stornierung nur schriftlich!

  • Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Rechnungsbetrages
  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn50% des Rechnungsbetrages
  • Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Rechnungsbetrages
  • danach 100 % des Rechnungsbetrages.

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und / oder Dienstleistungen, welche extra für die Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

8. Termine

Bei sämtlicher Bestellung benötigt der Caterer mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderliche Dispositionen treffen zu können.

Die dem Caterer dann als schriftliche gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.

9. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Bei höherer Gewalt und / oder behördlichen Auflagen / Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.